Umsatzsteuer in der möblierten Vermietung?
Ja! Auch wenn es im ersten Moment komisch klingt.
Kurzzeitvermietung, also alles kürzer als sechs Monate, egal ob ein Tag, zwei Tage, fünf Monate
oder fünf Monate + 20 Tage, ist Kurzzeitvermietung und unterliegt der Umsatzsteuer.
Langzeitvermietung (möbliert) beginnt ab sechs Monaten. Dort ist die Vermietung umsatzsteuerfrei
und genau darauf müsst ihr achten! Dann gibt es noch die Möglichkeit als Kleinunternehmer
zu agieren, aber genau diese Details solltet ihr mit eurem Steuerberater besprechen.
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