Was ist eine Umnutzung?
Eine Umnutzung ist die baurechtliche genaue Definition, zu was dein Objekt genutzt wird. Viele denken ich habe eine Wohnung, mit der kann ich doch machen was nicht will. Nein – im Baurecht ist eine Ferienwohnung nicht das Gleiche, wie eine Wohnung. Eine Wohnung ist eine Immobilie, die zu einem längeren Zeitraum an einen Mieter vergeben wird, dass dort nur Ferienvermietung möglich ist und man kann dort gar keinen Hauptwohnsitz anmelden. Sprich, man kann sich dort nicht mit seinem Wohnsitz registrieren! Es gibt aber auch Baugebiete, in denen ist nur Wohnen erlaubt. Dort gibt es zum Beispiel auch keine Arztpraxen und kein Gewerbe. Die Umnutzung ist zwingend beim Bauamt zu beantragen, in der Regel braucht man dafür einen Architekten oder einen eingabeberechtigten Planer.
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