Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Video abspielen

Fewo Lexikon

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer in der möblierten Vermietung?

Ja!  Auch wenn es im ersten Moment komisch klingt.
Kurzzeitvermietung, also alles kürzer als sechs  Monate, egal ob ein Tag, zwei Tage, fünf Monate
oder fünf Monate + 20 Tage, ist Kurzzeitvermietung  und unterliegt der Umsatzsteuer.
Langzeitvermietung (möbliert) beginnt ab sechs  Monaten. Dort ist die Vermietung umsatzsteuerfrei
und genau darauf müsst ihr achten! Dann gibt  es noch die Möglichkeit als Kleinunternehmer
zu agieren, aber genau diese Details solltet  ihr mit eurem Steuerberater besprechen.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Juliane Bachmann

Expertin für erfolgreiche möblierte Vermietung & FeWo Marketing

Weitere Themen aus dem FeWo Lexikon

Nutze den Aufzug zur erfolgreichen Vermietung,
statt mühsam die Treppe zu nehmen!

... in dein kostenloses Erstgespräch!

Subscribe to the Newsletter

Subscribe to our email newsletter today to receive updates on the latest news, tutorials and special offers!

Subscribe to the Newsletter

Subscribe to our email newsletter today to receive updates on the latest news, tutorials and special offers!