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Fewo Lexikon

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer in der möblierten Vermietung?

Ja!  Auch wenn es im ersten Moment komisch klingt.
Kurzzeitvermietung, also alles kürzer als sechs  Monate, egal ob ein Tag, zwei Tage, fünf Monate
oder fünf Monate + 20 Tage, ist Kurzzeitvermietung  und unterliegt der Umsatzsteuer.
Langzeitvermietung (möbliert) beginnt ab sechs  Monaten. Dort ist die Vermietung umsatzsteuerfrei
und genau darauf müsst ihr achten! Dann gibt  es noch die Möglichkeit als Kleinunternehmer
zu agieren, aber genau diese Details solltet  ihr mit eurem Steuerberater besprechen.

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Juliane Bachmann

Expertin für erfolgreiche möblierte Vermietung & FeWo Marketing

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